| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der RCF-comtronics
1.
Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die
nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden
Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen
haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen
als durch den Besteller - selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs
- vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem Besteller.
2.
Angebot und Abschluss
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere
Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen
eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
Von Mitarbeitern mündlich unterbreitete Preis- und Lieferauskünfte
sind immer unverbindlich.
3.
Versand und Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung ab Lager Neenstetten vereinbart. Der Versand erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Bestellers.
4.
Liefertermine
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller
eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem
Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen
dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht und sind, außer im Falle des Vorsatzes, auf 50 % des eingetretenen
Schadens begrenzt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers voraus.
5.
Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller
Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz,
den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen.
Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind
wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung
Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit
des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten
in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und
weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller
kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder
von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener
Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht
zu.
6.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich
unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. Der Besteller ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit
dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können
wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung
dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache
durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache
zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben,
wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr
als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter,
die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches
sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag.
7.
Auskünfte und Beratung, Internet
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen.
Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert
gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung
von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck
zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen
und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen
Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht
mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen ändern sich ohne
Benachrichtigung der Kunden.
8.
Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich
auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen
unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu
vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung
oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt
Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht
wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen
des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft
verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir
haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden
an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sämtliche
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an
der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware
verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel
infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der
Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien.
Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate
nach Übergabe der Sache.
9.
Rücksendungen / Reparaturen
Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen.
Rücksendungen haben an die RCF-comtronics, Schmiedgasse 8, D 89189
Neenstetten frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern
nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden,
wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt,
auf dem die Kundennummer sowie der Grund der Rücksendung an- gegegegeben
ist. Auf jeden Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen
Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde
zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im
Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale
berechnen.
Wir behalten uns vor, dass Reparaturen auch außerhalb
in autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt werden können.
10 . Haftungsbeschränkungen / Verjährung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss,
Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung
für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für
den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften
wir ebenfalls nur in dem aus Ziffer 10 ersichtlichen Rahmen und auch
nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller
Daten und Programme sowie der Durchführung von \"accuracy
checks\" vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des
Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches
oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Fristen.
11.
Demogeräte
Sofern RCF-comtronics Geräte als Vorführgeräte (“Demogräte”)
zur Verfügung stellt, verbleiben die Demogeräte im Eigentum
von RCF-comtronics. RCF-comtronics kann jederzeit Rückgabe eines
Demogeräts spätestens innerhalb von 14 Tagen verlangen. Sofern
der Besteller sich nicht hieran hält, gilt das Demogerät als
vom Kunden gekauft zum jeweils am Tag des Fristablaufs gültigen
Listenpreis.
12.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Ulm,
Deutschland. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der CISG (UN-Kaufrecht, Übereinkommen vom 11.04.1980 über
internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.
13.
Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vor, soweit diese Schriftform aufweisen.
14.
Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch die RCF-comtronics bedeutet
keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
im übrigen nicht.
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